Was ist das Aufteilungsverbot?

Das Aufteilungsverbot ist eine Regelung im Berliner Baugesetzbuch (BauGB), die besagt, dass Eigentümer von Wohngebäuden in Berlin ihre Eigentumswohnungen nicht ohne Weiteres verkaufen oder vermieten dürfen, wenn das Gebäude vor dem 1. Januar 1949 erbaut wurde und nicht den aktuellen energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.

Das Aufteilungsverbot soll verhindern, dass historische Gebäude in Berlin durch den Verkauf oder die Vermietung von Eigentumswohnungen zerstückelt und dadurch dauerhaft beschädigt werden. Stattdessen soll die Substanz der historischen Gebäude erhalten bleiben und durch eine sorgfältige Sanierung den aktuellen Standards angepasst werden.

Für Eigentümer von Gebäuden, die unter das Aufteilungsverbot fallen, bedeutet dies, dass sie eine Sondergenehmigung benötigen, um ihre Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Die Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die Sanierung des Gebäudes den aktuellen Anforderungen entspricht und die historische Bausubstanz erhalten bleibt.

Das Aufteilungsverbot ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz des historischen Erbes Berlins und soll sicherstellen, dass historische Gebäude in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleiben. Es ist jedoch auch eine Herausforderung für Eigentümer von Altbauwohnungen, die eine Sanierung durchführen müssen, um ihre Wohnungen verkaufen oder vermieten zu können.